Sie möchten als Gast auf dem Taubenmarkt verkaufen?
Hinweise für Gastbeschicker:
Beim Verkauf von Geflügel und Tauben ist eine gültige
Registriernummer nach § 26 ViehVerkV erforderlich.
Die Standgebühr beträgt 3,-€
Die Vereinsordnung ist zur Kenntnis zu nehmen.
(siehe Link unten).
Bei der Anreise ist eine selbstständige Anmeldung bei der Marktleitung (Marktleiter) erforderlich. Im Rahmen des Verkaufs von Tieren sind vom Verkäufer folgende Angaben vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen: Name, Anschrift, Erreichbarkeit (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) sowie die zum Verkauf bestimmten Tiere. Darüber hinaus sind vorhandene Impfnachweise vorzulegen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Soweit erforderlich, ist zudem eine entsprechende Registriernummer anzugeben, um eine eindeutige Zuordnung und Nachverfolgbarkeit sicherzustellen.
Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und datenschutzkonform verarbeitet sowie auf das für die Durchführung des Tierverkaufs erforderliche Maß beschränkt.
Für weitere Informationen, sprechen sie gerne unseren Marktleiter an, oder schreiben sie eine Mail.
Wir bitten um Beachtung dieser Vorgaben und danken für die Einhaltung.
